Angebot

Als schwerhöriger oder gehörloser Mensch …

haben Sie im Umgang mit staatlichen Einrichtungen (bei Ämtern, Behörden, Gerichten) und in zentralen Lebensbereichen (Gesundheit, Bildung, Arbeit) einen Rechtsanspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher. Wie Sie Ihr Recht wahrnehmen können, erkläre ich Ihnen gerne persönlich. Für Sie ist der Dolmetschereinsatz mit keinerlei Kosten verbunden. Wer der genaue Kostenträger im Einzelfall ist, kommt immer auf die Situation an, in der ein Gebärdensprachdolmetscher benötigt wird.

Auf dieser Seite sehen Sie exemplarisch einen kleinen Auszug der Träger, die im Rahmen von Sozialleistungen die Kosten für Dolmetscher übernehmen können – natürlich gibt es darüber hinaus aber auch noch weitere Bereiche.

Bitte seien Sie versichert, dass ich Ihren Auftrag stets transparent, professionell und vertraulich handhabe. Selbstverständlich bekenne und verpflichte ich mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Berufs- und Ehrenverordnung des Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V..

Dolmetschen bei Ämtern, Gericht und Polizei

Bundesagentur für Arbeit:

z.B. bei Beratungs-, Vorstellungsgesprächen, Einarbeitung, Leistungsanträgen

Sozial- und Jugendamt:

z.B. bei Beratungen, Hilfeplangespräche, Frühförderung (nach der Diagnostik)

Integrationsamt:

z.B. für Leistungen im Arbeitsleben, Teilhabeberatung, dauerhafte Arbeitsassistenz

Gericht und Polizei:

z.B. bei Vorladungen als Beklagter, Kläger oder Zeuge, bei Anzeigeerstattung und Vernehmungen

Dolmetschen im Rahmen von Erziehung und Ausbildung

Sozialministerium/ Schulamt:

z.B. bei Beratungs- und Fördergesprächen in Kindergarten und Schule, Inklusionsmaßnahmen, Sprechtagen und Elternabenden

Firmen:

z.B. bei Dienstbesprechungen, Eingliederungsmaßnahmen, Betriebsversammlungen, Gesprächen mit der Schwerbehindertenvertretung, Kündigungsverhandlungen, innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen

Ausbildung und Studium:

z.B. bei Studienberatung, Inklusion, Förderplänen und Prüfungen, Finanzierungsberatung

Dolmetschen im Rahmen der Kranken- und  Daseinsfürsorge

Krankenkasse:

z.B. bei Arztbesuchen, ärztlich verordneten Therapien (Logopädie, Physiotherapie), ambulanten Krankenhausterminen

Krankenhaus:

z.B. bei stationären Krankenhausbehandlungen

Pflegekasse/Medizinischer Dienst

z.B. beim sozialmedizinischen und pflegefachlichen Beratungs- und Begutachtungsdienst

Deutsche Rentenversicherung:

z.B. bei Beratungsgesprächen, Kontenklärung, Vorträgen und Seminaren

Warum Sie mit mir arbeiten sollten

Direkter Draht

Sie kommunizieren direkt mit mir.
Ich bin als Dolmetscher vor Ort und weiß, worauf es ankommt.

Vertraulichkeit und Diskretion

Ihre persönliche Geschichte ist sicher.
Sie können sich auf meine Verschwiegenheit verlassen.

Organisation und Beratung

Wir übernehmen den Papierkram,
damit Sie sich auf den Einsatz. konzentrieren können.

Rundum-Sorglos-Paket

Mit meinem Team suche ich Lösungen, die Ihren Fall umfassend und bestmöglich adressieren.

Herzblut und Erfahrung

Ich bin intrinsisch motiviert und setze mich engagiert und erfolgsorientiert
für Ihr Anliegen ein.

Barrierefreiheit und Teilhabe

Wir verhelfen Ihnen
zu fairen Chancen auf Augenhöhe.
Geht nicht, gibt´s nicht.

«Mit Gebärdensprachdolmetschern ist vieles einfacher.

Absolut zu empfehlen.»

Oliver

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